Überprüfung Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds

Überprüfung Direktversicherung,
Pensionskasse, Pensionsfonds


Wir helfen weiter.
Wir über uns
Woher und wieviel? - Die Beiträge
Wofür? - Die optimale Auszahlung
Wohin? - Die Versor-
gungseinrichtungen

Warum? - Die maximale Subvention
Die beste Versicherung

Private Altersvorsorge Neuabschluss Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds Überprüfung Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds Neuabschluss Betriebliche Altersversorgung Überprüfung Betriebliche Altersversorgung Altersvorsorge ohne Arbeitgeberfinanzierung Altervorsorge mit Arbeitgeberfinanzierung Altersvorsorge von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern

Impressum / Kontakt AGB / Haftung

Überprüfung Direktversicherungen / Pensionskasse mit (bisher) pauschalbesteuerten Beiträgen

Fragestellung:
Über welche steuerliche Variante sollte ich meine Direktversicherung speisen, wenn ich steuerlich und sozialversicherungsrechtlich über die gesamte Laufzeit der Versicherung maximale Vorteile genießen möchte?

Direktversicherungen und Pensionskassen mit bisher pauschalbesteuerten Beiträgen werden bei Erfüllung der Umstellungsvoraussetzungen automatisch auf neues Recht Bitte klicken für weitere Informationen umgestellt, wenn sich der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich dagegen bis 30. Juni 2005 gegenüber seinem Arbeitgeber ausspricht.

Bei umstellbaren Verträgen sollte man also z.B. durch Nutzung unseres Systems bis spätestens 30. Juni 2005 klären, ob sich eine Umstellung auf neues Recht lohnt. Lohnt sich die Umstellung, braucht dagegen nicht wiedersprochen zu werden. Ist sie jedoch nachteilig, ist nach unserer Analyse sicher, dass Sie der Umstellung widersprechen sollten.

Bei jetzt nicht umstellbaren Verträgen sollte man als erstes berechnen, ob sich für Sie persönlich eine Umstellung der steuerlichen Behandlung der Beiträge auf neues Recht lohnt. Stellt sich bei der Analyse heraus, dass das vorteilhaft ist - und das ist gar nicht so selten - kann anschließend der Vertrag angeändert, also umstellbar gemacht werden. Mit der Änderung des Vertrags findet dann automatisch die Umstellung auf neues Recht statt. Bei Rentenversicherungsverträgen mit/ohne Kapitalwahlrecht funktioniert das mit Unterstützung des Versicherers ohne größere Probleme, bei reinen Kapitalpolicen muss man das mit dem Versicherer vorher genau absprechen. Hierbei geben wir auf Wunsch selbstverständlich Hilfestellung.

Das alte Recht kann für den einzelnen Arbeitnehmer sowohl wesentlich günstiger als auch wesentlich schlechter als das neue Recht sein.

Auf Grund der erheblichen finanziellen Auswirkungen im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich zwischen steuerlich bester und schlechtester Variante halten wir hier eine klare Optimierung für unerlässlich.

Beispiel:
Ein vierzigjähriger Arbeitnehmer zahlt Beiträge von monatlich lediglich 25 EUR in eine Direktversicherung ein. Er weiß nicht, ob er mit der Umstellung seiner Direktversicherung einverstanden sein soll oder nicht. Die Antwort muss individuell für ihn errechnet werden. Durch die Umstellung der steuerlich und sozialversicherungsrechtlich schlechtesten auf die beste Variante wird der durch uns beratene Arbeitnehmer ca. 4.265 EUR mehr für seine Altersversorgung zur Verfügung haben (und das bei einem monatlichen Beitrag von nur 25 EUR und nur aus Steuer- und Sozialversicherungseffekten, d.h. es ist kein Abschluss einer neuen Versicherung notwendig). Viele Arbeitnehmer zahlen wesentlich mehr als 25 EUR im Monat (das sind 300 EUR im Jahr) in ihre Direktversicherung ein - entsprechend stärker sind die steuerlichen Vorteile, wenn man die vorteilhafteste steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung des vorhandenen Direktversicherungsvertrages weiß und entsprechend handelt.

Da wir Steuerberater die oben genannte Fragestellung für ein wesentlich geringeres Honorar ermitteln als die erreichbaren steuerlichen Vorteile sind (wir konkret berechnen beispielsweise hierfür 200 EUR), bewahrheitet sich wieder einmal die Aussage: "Eine gute Steuerberatung rechnet sich immer."

Wenn Sie diese Analyse wegen der erforderlichen Spezialkenntnisse nicht Ihrem eigenen Steuerberater in Auftrag geben möchten, können Sie selbstverständlich unser System nutzen. Für die Beantwortung der oben genannten Fragestellung benötigen wir dann auch Ihre speziellen persönlichen Daten. Falls Sie Daten zu späteren Analysezwecken an unser Haus verschlüsselt erfassen und versenden möchten, nutzen Sie bitte die entsprechende Schaltfläche unten.


DATENERFASSUNG STARTEN


Private Altersvorsorge Neuabschluss Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds Überprüfung Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds Neuabschluss Betriebliche Altersversorgung Überprüfung Betriebliche Altersversorgung Altersvorsorge ohne Arbeitgeberfinanzierung Altervorsorge mit Arbeitgeberfinanzierung Altersvorsorge von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern



Coded by .::toYOUcom::. © AVOBEMA StBG mbH - Alle Rechte vorbehalten!