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Gesellschafter
Diese Fragestellung ist für Arbeitnehmer bestimmt, die gleichzeitig ihr eigener Arbeitgeber sind. Typisches Beispiel sind die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, die gleichzeitig ihrer Gesellschaft angestellt sind, zum Beispiel Gesellschafter-Geschäftsführer.
Diese Fragestellung ist somit eine ganz eigener Art. Bei der Findung einer möglichst korrekten Altersvorsorge muss nämlich neben Ihrer einkommensteuerlichen und (u.U.) sozialversicherungsrechtlichen Situation die gleichzeitige körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Reaktion in Ihrer (ganz oder teilweise) eigenen Gesellschaft berücksichtigt werden. Mit anderen Worten: Es bringt nichts, wenn Sie persönlich Steuern sparen und Ihre Gesellschaft zahlt dafür doppelt.
Beispiel:
Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (Beteiligungsquote 100%) zahlt für sich selbst monatlich 200 EUR arbeitgeberfinanzierte pauschalbesteuerte Beiträge in eine Pensionskasse. Die GmbH trägt die pauschale Lohnsteuer. Anders als bei einer Analyse für Arbeitnehmer müssen wir hier bei der Begutachtung berücksichtigen, dass die arbeitgeberfinanzierten Beiträge der GmbH faktisch eigene Beiträge des Geschäftsführers sind, denn seine eigene GmbH zahlt ja diese Beiträge. Er zahlt somit sowohl die Beiträge als auch die pauschale Lohnsteuer selbst. Anders als bei arbeitnehmerfinanzierten Beiträgen sind jedoch die wirkenden Besteuerungsmechanismen die der GmbH und nicht die des Geschäftsführers. Wir müssen demzufolge bei der Analyse zwangsläufig auch die GmbH mit einbeziehen.
Wenn Sie diese Analyse wegen der erforderlichen Spezialkenntnisse nicht Ihrem eigenen Steuerberater in Auftrag geben möchten, können Sie selbstverständlich unser System nutzen. Gern unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihrer Altersvorsorge, wobei wir uns als neutraler Wächter (Sie bezahlen uns dafür) und nicht als Vertriebsunternehmen von Versicherungsverträgen verstehen. Da der Zeitaufwand für die sorgfältige Berücksichtigung der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Effekte in der Gesellschaft in angemessener Zeit von Fall zu Fall sehr unterschiedlich ist und u.a. von der Komplexität der einzuführenden Altersversorgung abhängt, vereinbaren wir die Honorare erst nach näherer Besprechung des Falles.
Für die Beantwortung der oben genannten Fragestellung benötigen wir dann auch Ihre speziellen persönlichen Daten. Falls Sie nähere Informationen erhalten möchten oder wenn Sie Daten zu späteren Analysezwecken an unser Haus verschlüsselt erfassen und versenden möchten, nutzen Sie bitte die entsprechende Schaltfläche unten. Wir werden auf Sie zwecks Auftragserteilung auf Sie zukommen.
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