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Haben Sie das auch geklärt, und wurde für Sie bisher keine betriebliche Altersversorgung eingerichtet, sollten Sie sich spätestens jetzt unbedingt bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen, welche Wege betrieblicher Altersversorgung er anbietet (mindestens eine Direktversicherung muss er auf Ihren Wunsch anbieten) und ob er bereit ist, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn arbeitgeberfinanzierte Beiträge in diesen Versorgungsweg zu zahlen.

Eine Orientierung über die grundlegend denkbaren versicherungsmäßigen Versorgungswege gibt folgende Grafik:

Entscheidend ist hier, dass die Wahl der Versorgungseinrichtung erheblichen Einfluss auf die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Beiträgen und späteren Leistungen hat, denn bei jeder einzelnen Versorgungseinrichtung sind immer nur bestimmte Arten dieser Behandlung möglich. Bevor man also den eigentlichen Versorgungsweg wählt, sollte man zuerst den Weg mit den meisten Subventionen wählen.

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