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Wie überall im Leben gilt auch bei der Planung der Altersvorsorge der Grundsatz, nicht "mit dem Schinken nach der Wurst zu werfen", d.h. wie jede andere Investition muss sich auch die Altersvorsorge rechnen - und zwar nach Steuern (und Sozialabgaben).
Wesentlich für die Steigerung der Nachsteuer-Rendite von Investitionen sind im Bereich der Altersvorsorge eine Vielzahl steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher und rentenrechtlicher Vorschriften - oder mit anderen Worten: Erst durch diese Vorschriften wird die Altersvorsorge wirklich interessant - und genau das ist vom Gesetzgeber ja gewollt. In sehr vielen Fällen werden diese Vorschriften aber eben nicht optimal genutzt.
Der Gesetzgeber hat inzwischen einen ganzen Blumenstrauß an Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet - der durch die Versicherungswirtschaft noch wesentlich ausgebaut wurde. Die eigentliche Herausforderung für uns ist es, unter den folgenden ca. 200 denkbaren Varianten
Versicherungsarten
die speziell für Sie günstigste Variante herauszufinden.
Diese Mischung aus high-end-Steuer- und Sozialversicherungsberatung ist unser Spezialgebiet.
Wichtig bei der Analyse ist, dass sich die oben genannten Vorschriften sowohl auf die Beiträge als auch auf die späteren Altersvorsorgeleistungen beziehen. Sie müssen also unbedingt beachten, dass Ihnen der Staat die ursprünglich gewährte Subvention später nicht wieder wegnimmt. Zweifellos gibt es diese "Geldverbrennungsmaschinen", die immer aus mangelnder Beratung resultieren. Oft liegen die Menschen aber völlig falsch, wenn Sie tippen sollen, ob ein Versorgungsweg schädlich für Sie ist oder nicht.
Deshalb betrachten wir bei unseren Analysen grundsätzlich "beide Seiten der Medaille", also sowohl die Behandlung der Beiträge, als auch der Leistungen, was eben in der Praxis gern übesehen oder nur sehr pauschal betrachtet wird.
Natürlich handelt es sich bei der Betrachtung der späteren Leistungen um eine Prognose. Für eine gewissenhafte Beratung ist diese jedoch unverzichtbar. Machen Sie hier Fehler, verlieren Sie Geld in besagter Gößenordnung. Also: absichern - und zwar sowohl für Versicherungen, die man bereits abgeschlossen hat, als auch für Versicherungen, die neu abgeschlossen werden sollen.
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